|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wolfgang Zollner, Höhenring 6, 84172 Buch a. E.
Vorwort Verträge über zu erbringende Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§1 Gegenstand des Vertrages Die Firma Zollner wird ihre Leistungen nach dem bei Auftragserteilung gültigen Stand der Technik gemäß des schriftlichen Angebots erbringen. Eine darüberhinausgehende Leistung schuldet die Firma Zollner nicht.
§2 Vergütung §2.1 Die Vergütung ist sofort nach Erbringung der Leistung und Rechnungserteilung ohne Abzüge fällig. §2.2 Für Leistungen, die nicht im Festpreis enthalten sind, erhält die Firma Zollner eine Vergütung nach Aufwand. Personalaufwand wird in Höhe der jeweils gültigen Tagessätze, Sachaufwand entsprechend der angefallenen Sachkosten abgerechnet. §2.3 Bei Abrechnung nach Aufwand werden die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position des Vertrages in einem Tätigkeitsbericht festgehalten. §2.4 Für Leistungen, die die Firma Zollner nicht am Ort seiner Geschäftsstelle erbringt, werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand gesondert Fahrzeiten, -kosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt: Flug - Business Class, Bahn - 1. Klasse, Kilometerpauschale, Hotel - nach Aufwand, max. 4 Sterne, Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, Parkgebühren - nach Aufwand, Telefon, Telefax, Fotokopie, Tagesspesen - nach den geltenden steuerrechtlichen Richtlinien. §2.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. §2.6 Die Firma Zollner ist berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. §2.7 Gegen Ansprüche der Firma Zollner kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist. §2.8 Die Kosten für Versand, Porto und Verpackung trägt der Kunde. Wir behalten uns vor, für Aufträge aus dem Ausland eine internationale Banktransfergebühr von EURO 15,- an unsere Kunden weiterzugeben. §2.9 Sämtliche im Angebot angegebenen Lieferfristen beziehen sich auf die Einlieferung bei den jeweiligen Post- bzw. Speditionsunternehmen. Geleistete Zahlungen gelten erst mit der vollen Gutschrift auf unseren Konten als erbracht. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen und Mahnkosten berechnet. §2.10 Bei Lieferungen ins Ausland, an Neukunden und an Privatpersonen erfolgt der Versand per Nachnahme oder gegen Vorkasse. §2.11 Eigentumsvorbehalt: Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Kein Remissionsrecht, Bücher, eBooks, CD-ROMs, Statistiken, Adressen, Fachliteratur sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte die Sendung beschädigt eintreffen, so ist sofort bei der Post/Lieferdienst unter Vorlage der gesamten Sendung einschließlich Verpackung zu reklamieren. Eine Haftung für beschädigte Sendungen wird vom Absender abgelehnt.
§3 Durchführung, Mitwirkung des Auftraggebers §3.1 Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der die notwendigen Informationen gibt, die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt, Gesprächspartner benennt und Entscheidungen trifft oder sie herbeiführen kann. Die Firma Zollner ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, wenn und soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Die Firma Zollner benennt seinerseits einen Projektleiter, der Ansprechpartner des Auftraggebers ist und Entscheidungen kurzfristig herbeiführen kann. §3.2 Damit die Firma Zollner verbindliche Fristen bzw. Termine einhalten kann, ist es auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich deswegen, die zur Leistungserbringung erforderlichen Tätigkeiten der Firma Zollner nach besten Kräften zu unterstützen. Sofern die Firma Zollner beim Auftraggeber tätig wird, schafft der Auftraggeber als wesentliche Vertragspflicht rechtzeitig und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre und hält diese während der Dauer der Leistungserbringung aufrecht. §3.3 Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistung nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, und befindet er sich mit der Mitwirkungsleistung in Verzug, ist die Firma Zollner nicht mehr an die vereinbarten Termine gebunden. Die Firma Zollner kann dem Auftraggeber ferner eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Mitwirkungsleistung mit der Erklärung setzen, dass der Vertrag gekündigt werde, sollte diese Frist fruchtlos verstreicht. §3.4 Die Aufnahme des Projekttitels und des Firmennamens in getrennten Referenzlisten stimmt der Auftraggeber zu. Die Angaben des Auftragsgebers dürfen elektronisch verarbeitet, gespeichert und zu Marketingzwecken verwendet werden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er Informationsmaterial oder Angebote auf den angegebenen Kommunikationswegen Brief, E-Mail, Telefax oder Telefon kostenlos und unverbindlich erhält.
§4 Änderung der Leistungen §4.1 Ein Änderungswunsch kann sowohl vom Auftraggeber, als auch vom der Firma Zollner ausgehen. Jeder Änderungswunsch ist schriftlich zu formulieren und dem verantwortlichen Ansprechpartner zu übergeben. §4.2 Geht der Änderungswunsch vom Auftraggeber aus, untersucht die Firma Zollner, sofern es zur Durchführung der Änderung bereit ist, innerhalb einer von den Vertragspartnern zu vereinbarenden Frist die Änderung, ermittelt die Auswirkung der Änderung und stellt sie schriftlich in einem Nachtragsangebot dar. Wenn der Änderungswunsch von der Firma Zollner ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot bereits die aufzuzeigenden Auswirkungen: Beschreibung der Änderung und ihre Auswirkung auf verabschiedete Dokumente und andere Ergebnisse, Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwandes und der vereinbarten Termine. Der Auftraggeber wird der Firma Zollner in angemessener Frist, spätestens innerhalb von 14 Tagen, benachrichtigen, ob er das Nachtragsangebot annimmt. §4.3 Änderungen des Leistungsumfanges sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag zu vereinbaren.
§5 Nutzungs- und Eigentumsrechte §5.1 Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, Berichte, Adressen, Statistiken, Analysen und ähnliche Arbeitsergebnisse. §5.2 Die Leistung ist nur für den Eigenbedarf des Auftraggebers bestimmt. Jede weitere kommerzielle Nutzung seitens des Auftraggebers, gleichgültig in welcher Form, ist nicht zulässig. Der Auftraggeber erhält an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen der Firma Zollner nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungs- sowie Eigentumsrecht. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veröffentlichung ist eine vorherige Absprache mit der Firma Zollner erforderlich so wie die Firma Zollner als Quelle zu benennen. Die Urheberrechte an den Informationen bleiben vorbehalten. §5.3 Die Firma Zollner behält sich das Eigentum an den Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte des der Firma Zollner zu unterrichten. §5.4 Die Firma Zollner hat das Recht, über methodische Aspekte des Projektes zu publizieren, sofern der Auftraggeber anonym bleibt. Eine Nennung des Namens ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Das Recht zur Veröffentlichung gilt nicht für verwertbare Ergebnisse des Berichtsbandes. Darüber hinaus ist die Firma Zollner frei, die gewonnenen Daten auch für Forschungszwecke zu nutzen. §5.5 Im Falle der Erhebung von Primärdaten im Rahmen eines Projektes verbleiben sowohl die ausgefüllten Fragebögen als auch die Rohdaten in Dateiform bei der Firma Zollner. Schriftliche Erhebungsunterlegen werden ein Jahr lang, Datenträger zwei Jahre lang nach Abschluss des Projektes in der Firma Zollner aufbewahrt. §5.6 Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann die Firma Zollner nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Entgelt festzulegen.
§6 Arbeitsergebnisse Dritter §6.1 Der Auftraggeber kann der Firma Zollner, soweit im Vertrag vorgesehen, Arbeitsergebnisse Dritter zur Erstellung des Leistungsgegenstandes, zur Bearbeitung oder für andere Umgestaltungen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sicherstellen, dass die Nutzungsbedingungen für Arbeitsergebnisse Dritter einer Erstellung des Leistungsgegenstandes mit den in §5.2 beschriebenen Nutzungsrechten, einer Bearbeitung sowie der Verwertung und/oder Veröffentlichung der Bearbeitung nicht entgegenstehen. §6.2 Der Auftraggeber stellt der Firma Zollner und seine Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung dieser Arbeitsergebnisse beruhen.
§7 Neuentwicklungen (Modelle, Methoden, Erhebungsinstrumente, Fragebögen) §7.1 Der Firma Zollner verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Dies gilt insbesondere auch für Erhebungs- und Messinstrumente (z.B. Fragebögen), die von der Firma Zollner im Rahmen eines Projektes entwickelt werden. §7.2 Soweit der Auftraggeber oder die Firma Zollner ein Verfahren zur Erlangung von Schutzrechten für Erfindungen betreibt, ist der andere Vertragspartner, soweit erforderlich, zur Mitwirkung verpflichtet.
§8 Leistungen §8.1 Eine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der auf den Webseiten www.zollner-beratung.de gemachten Angaben kann nicht übernommen werden, ebenso wenig wie eine Haftung für die Verwendung dieser Seiten oder deren Inhalt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit Genehmigung der Firma Zollner. §8.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen ausgewählten Artikel wird erst geschlossen, wenn wir Ihre Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annehmen. §8.3 Wir liefern an Postanschriften in Deutschland und in den EU-Mitgliedsstaaten. Bei Lieferungen in andere Staaten bitten wir um vorherige Anfrage. Der Versand erfolgt mit der Deutschen Post AG oder nach Absprache und gegen Aufpreis durch Lieferdienste wie zum Beispiel UPS. Falls sich die Lieferung durch besondere Umstände verzögert, werden Sie unverzüglich von uns benachrichtigt. §8.4 Eine Bestellung kommt telefonisch, per Mail oder Brief zustande und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich. Zusätzlich fallen Versandkosten, Porto und Verpackung an. Bei Lieferungen ins Ausland oder vom Ausland trägt der Auftraggeber die anfallenden Steuern und Zölle. §8.5 Das Rückgaberecht gilt für beschädigte Waren, die nach Benachrichtigung umgehend neu geliefert werden. §8.6 Inhalt der Leistung der Firma Zollner ist die Informationsbeschaffung, Informationsvermittlung, Analyse oder Beratung. Aufgrund des vom Auftraggeber mitgeteilten konkreten Sachverhalts erfolgt der Zugriff auf öffentlich zugängliche Daten aus internationalen Datenbanken.
§9 Haftung Die Firma Zollner verpflichtet sich, die Recherchen nach bestem Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen. Jedoch kann sowohl für die Richtigkeit der Daten beispielsweise für Adressen, Statistiken, Analysen oder Fachliteratur als auch für aus fehlerhaften Daten entstandene Schäden generell keine Haftung übernommen werden. §9.1 Die Firma Zollner leistet Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubter Handlung) nur: bei Vorsatz in voller Höhe: bei grober Fahrlässigkeit oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist; im Übrigen: soweit die Firma Zollner gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. §9.2 Falls der Auftraggeber eine weitergehende Sicherung gegen Schadensfälle wünscht, werden die Parteien durch individuelle Absprachen hierfür sorgen.
§10 Geheimhaltung, Datenschutz §10.1 Die Firma Zollner und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich bezeichneten Informationen der anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Die Firma Zollner und der Auftraggeber werden alle Personen, die sie zur Leistungserbringung einsetzen, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. §10.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Modelle, Konzepte, Methoden, Techniken und sonstiges bedeutsames Know-how sowie für Informationen, die der Partei, die sie erhält, bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bekannt werden. §10.3 Die Firma Zollner und der Auftraggeber werden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG wahren und bei der Durchführung des Auftrages nur Erfüllungsgehilfen einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet worden sind.
§11 Treuepflicht Auftraggeber und die Firma Zollner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die aktive Abwerbung von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners.
§12 Vertragsbedingungen §12.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Zollner, mit denen sich der Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. §12.2 Die Bestimmungen des Angebotes der Firma Zollner haben Vorrang gegenüber etwa widersprechenden Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§13 Kündigungsbedingungen §13.1 Jede der beiden Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. §13.2 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist jede der beiden Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Hierbei ist als wichtiger Grund, was dem kündigenden Partner die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar macht. §13.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages gilt bei fristloser Kündigung der Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der gekündigten Gesellschaft eingeht. §13.4 Bis zur Kündigung erbrachte vertragsgemäße Leistungen sind der Firma Zollner zu vergüten. Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, beträgt die Vergütung mindestens 75% des Auftragswertes.
§14 Rechtshinweise Alle in unseren Internetseiten enthaltenen Informationen sind ein Service der Firma Zollner. Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservice zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte. Die zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte dienen ausschließlich der Information der Besucher unseres Online-Angebotes und stellen kein verbindliches Angebot dar. Für Internetseiten Dritter, auf die die Firma Zollner verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Wir übernehmen insoweit keine Haftung. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, dass andere Anbieter auf die Webseiten der Firma Zollner verweisen. Für die Darstellungen und den Inhalt der Webseiten Dritter sind wir nicht verantwortlich. Die Webseiten der Firma Zollner, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Webseiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht der Firma Zollner. Der Kunde darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit die Firma Zollner dem Kunden Software zum Download im Rahmen der Webseiten anbietet, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Kunden auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung der Webseiten.
§15 Sonstiges §15.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. §15.2 Gerichtsstand ist Landshut. Vor jedem Gerichtsverfahren sind die Vertragspartner gehalten, einen außergerichtlichen Bereinigungsversuch, gegebenenfalls unter Einschaltung fachkundiger Dritter durchzuführen, es sei denn, ein solcher Versuch erscheint als nicht Erfolg versprechend. §15.3 Der Vertrag und seine Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. §15.4 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich- dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht hätten.
§16 Firmenbezeichnung und Anschrift Wolfgang Zollner Höhenring 6 84172 Buch a. E. Deutschland
Telefon: +49 (0)8709 928052 Telefax: +49 (0)8709 928054 E-Mail: info@zollner-beratung.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE128935739 SteuerNr. 13229320828
|